Nachdem der EuGH die österreichische Rechtslage betr den Karfreitag (Feiertag nur für Angehörige bestimmter Religionsgemeinschaften) als ungerechtfertigte Diskriminierung aufgrund der Religion gewertet hat (EuGH 22. 1. 2019, C-193/17 , Cresco Investigation), hat der NR am 27. 2. 2019 eine diskriminierungsfreie und unionsrechtskonforme Neuregelung beschlossen (154/BNR BlgNR 26. GP ).