Gültig erstmalig für Lohnzettel für das Kalenderjahr 2019 wird durch die vorliegende Änderung der VO BGBl II 2004/345 das Datensammelsystem ELDA als einzige Übermittlungsstelle festgelegt; die Statistik Austria wird nicht mehr als Übermittlungsstelle herangezogen. Zudem wird auch die DSGVO-Konformität der Verordnung hergestellt. ELDA wird durch den HVSVT als Auftragsverarbeiter der Finanzämter iSd Art 28 DSGVO eingesetzt. (BGBl II 2019/60)