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EuGH: Fleisch aus ritueller Schlachtung - kein EU-Bio-Logo

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2019/105RdW 2019, 144 Heft 3 v. 20.3.2019

Das EU-Bio-Logo darf nicht auf Erzeugnissen angebracht werden, die von Tieren stammen, die ohne vorherige Betäubung einer rituellen Schlachtung unterzogen wurden. EuGH 26. 2. 2019, C-497/17 , Oeuvre d’assistance aux bêtes d’abattoirs; zu einem französischen Vorabentscheidungsersuchen.

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