Beim Verfahren vor dem VfGH über einen Parteiantrag auf Normenkontrolle gem Art 139 Abs 1 Z 4 und Art 140 Abs 1 Z 1 lit d B-VG ("Gesetzesbeschwerde") handelt es sich um eine Art Zwischenverfahren (einen Zwischenstreit) im Anlassverfahren vor dem ordentlichen Gericht. Die Kosten eines solchen Normenkontrollverfahrens sind Sonderkosten, die im gerichtlichen Anlassverfahren (hier: Medienrechtssache) nach Maßgabe des dort anzuwendenden Prozessrechts bei der Kostenbestimmung zu berücksichtigen sind.