Der Pauschalpreis für ein Tageszeitungs-Print-Abo samt der Einräumung eines Zugangs zur Online-Ausgabe ist dann zur Gänze dem ermäßigten Steuersatz zuzuordnen, wenn festgestellt ist, dass der durchschnittliche Konsument (typischerweise) nur an der Print-Ausgabe Interesse hat und nicht an beiden angebotenen Leistungen. - VwGH 22. 11. 2018, Ra 2017/15/0091.