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BFH konkretisiert den Begriff der (nachträglichen) Anschaffungskosten bei freiwilliger Einlage zur Vermeidung der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft

SteuerrechtBlick nach DeutschlandUdo EverslohRdW 2019/47RdW 2019, 65 Heft 1 v. 28.1.2019

Der BFH hat durch Urteil vom 20. 7. 2018, IX R 5/15, im Rahmen einer Entscheidung zu § 17 EStG den Anschaffungskostenbegriff präzisiert. Konkret ging es um nachträgliche Anschaffungskosten bei einer Gesellschafter-Einlage zwecks Vermeidung der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft. Inhalt und Praxisfolgen der Entscheidung werden im Folgenden dargestellt. Dabei lehnt der BFH eine übergreifende wirtschaftliche Betrachtungsweise ab.

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