KartG 2005: §§ 52, 54, 55
Bei der Entscheidung über die Zahlungspflicht ist zu berücksichtigen, ob die Antragstellerin das "deklarierte Hauptziel" erreicht und dieser Ausgang beträchtliche wirtschaftliche Auswirkungen hat. Eine rein nach formalen Gesichtspunkten vorgenommene Aufteilung auf mehrere Anträge ohne Bedachtnahme auf den wirtschaftlichen Gehalt oder den verursachten Verfahrensaufwand würde diesen Kriterien nicht entsprechen.