AMG: § 1
UWG: § 2
Auch Homöopathika sind Arzneimittel (§ 1 Abs 10 AMG), wenngleich sie insb hinsichtlich der Zulassung (§§ 9b, 11 AMG) gewissen Erleichterungen unterliegen. Daher ist auch hinsichtlich dieser Arzneimittelgruppe die Unterscheidung zwischen Funktions- und Präsentationsarzneimitteln zu beachten. Auch Letztere sind Arzneimittel iSd AMG.