EuGVVO 2012: Art 7
Eine Klage auf Ersatz des Schadens durch angebliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht der Union fällt in den Anwendungsbereich der EuGVVO 2012.
Im Ausgangsverfahren bezieht sich die Schadenersatzklage auf eine Zuwiderhandlung gegen Art 101 AEUV durch ua Absprachen über Preise und Bruttolistenpreiserhöhungen für Lastkraftwagen. In einer solchen Situation bezeichnet "Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist" (Art 7 Nr 2 EuGVVO 2012) den Ort des durch diese Zuwiderhandlung beeinträchtigten Marktes, dh den Ort, an dem die Preise des Marktes verfälscht wurden, auf dem dem Geschädigten nach dessen Aussage dieser Schaden entstanden ist. Dies gilt auch dann, wenn sich die Klage gegen einen Kartellbeteiligten richtet, mit dem der Geschädigte keine vertraglichen Beziehungen eingegangen war.