Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung können die Kosten eines Kurssicherungsinstruments zur Absicherung eines Fremdwährungskredites nur ausnahmsweise Werbungskosten sein, weil Gewinne und Verluste aus der Konvertierung von Fremdwährungskrediten im Rahmen der Vermietung steuerlich unbeachtlich sind. - VwGH 3. 9. 2019, Ra 2019/15/0003.