Die eigenschöpferische Erfindertätigkeit stellt kein "Verwalten" unkörperlicher Wirtschaftsgüter iSd Verlustausgleichsverbotes nach § 2 Abs 2a letzter TS EStG 1988 dar, sondern ein "Erzeugen" neuen Wissens. - VwGH 3. 9. 2019, Ra 2018/15/0085.
Die eigenschöpferische Erfindertätigkeit stellt kein "Verwalten" unkörperlicher Wirtschaftsgüter iSd Verlustausgleichsverbotes nach § 2 Abs 2a letzter TS EStG 1988 dar, sondern ein "Erzeugen" neuen Wissens. - VwGH 3. 9. 2019, Ra 2018/15/0085.