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Ende der Tätigkeitsdauer des BR bei Betriebseinstellung

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2019/556RdW 2019, 697 Heft 10 v. 18.10.2019

ArbVG: § 62 Z 1, § 121 Z 1

Wird ein Betrieb dauernd eingestellt, endet damit auch die Tätigkeitsdauer des BR - und der damit verbundene Kündigungs- und Entlassungsschutz der BR-Mitglieder - vorzeitig. Eine solche zur Beendigung des BR-Mandats führende Einstellung des Betriebs iSd § 62 Z 1 ArbVG bedeutet, dass der Betrieb als solcher untergegangen ist, weil jede Tätigkeit im Rahmen der bisherigen Organisationseinheit beendet wurde.

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