ArbVG: § 62 Z 1, § 121 Z 1
Wird ein Betrieb dauernd eingestellt, endet damit auch die Tätigkeitsdauer des BR - und der damit verbundene Kündigungs- und Entlassungsschutz der BR-Mitglieder - vorzeitig. Eine solche zur Beendigung des BR-Mandats führende Einstellung des Betriebs iSd § 62 Z 1 ArbVG bedeutet, dass der Betrieb als solcher untergegangen ist, weil jede Tätigkeit im Rahmen der bisherigen Organisationseinheit beendet wurde.