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Unterhaltsabsetzbetrag - Regelbedarfsätze 2019

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2018/414RdW 2018, 550 Heft 9 v. 19.9.2018

In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind im Kalenderjahr 2019 folgende Regelbedarfsätze anzuwenden (Rz 795 bis Rz 804 LStR 2002):

Altersgruppe 0-3 Jahre: 208 €Altersgruppe 3-6 Jahre: 267 €

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