Im zweiten Teil der Ausführungen zur DSGVO sollen die besonderen Pflichten der Verantwortlichen näher untersucht werden; wo derartige Pflichten auch Auftragsverarbeiter treffen, wird darauf speziell eingegangen.1
Im zweiten Teil der Ausführungen zur DSGVO sollen die besonderen Pflichten der Verantwortlichen näher untersucht werden; wo derartige Pflichten auch Auftragsverarbeiter treffen, wird darauf speziell eingegangen.1