vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ist eine neue Einteilung der Zusammenschluss- und Vorsorgemethoden beim Art IV UmgrStG notwendig?

SteuerrechtMag. Alexander HofmannRdW 2018/398RdW 2018, 527 Heft 8 v. 21.8.2018

Die tägliche Praxis in der Kollegenberatung sowie einzelne Judikate11Vgl BFG vom 28. 5. 2015, RV/5100045/2012; VwGH 1. 6. 2017, 2015/15/0017. Ohne jetzt im Detail auf die beiden Judikate einzugehen, zeigt sich bei näherer Betrachtung der Begründungen, dass auch die Gerichte mit dem wirtschaftlichen Verständnis der einzelnen Zusammenschlussmethoden und Vorsorgemethoden Probleme haben. zeigen, dass auch nach mehr als 25 Jahren UmgrStG der Zusammenschluss noch immer Verständnisprobleme bereitet. Dies ist aber gerade beim Art IV irritierend, da der Umfang der gesetzlichen Regelungen und Neuerungen überschaubar erscheint und die rechnerische Richtigkeit eines Zusammenschlusses für den Steuerpflichtigen bzw dessen Berater durch eine mathematisch relativ einfache Vorher-Nachher-Betrachtung überprüfbar ist. Der Grund für diese Unsicherheit besteht mE darin, dass die in den Erläuternden Bemerkungen22ErläutRV 266 BlgNR 18. GP . zum Umgründungssteuergesetz BGBl 1991/699, in der Literatur und in den UmgrStR verwendeten Begriffe teilweise irreführend sind und insb die Bereiche vermögensrechtliche Äquivalenz und Steuerlastverschiebung dabei nicht exakt getrennt werden. Dieser Beitrag hinterfragt daher die üblichen in der Literatur und Judikatur verwendeten Begriffe und Methoden und versucht zu zeigen, dass man den Zusammenschluss uU auch anders begreifen und erläutern könnte.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte