Die tägliche Praxis in der Kollegenberatung sowie einzelne Judikate1 zeigen, dass auch nach mehr als 25 Jahren UmgrStG der Zusammenschluss noch immer Verständnisprobleme bereitet. Dies ist aber gerade beim Art IV irritierend, da der Umfang der gesetzlichen Regelungen und Neuerungen überschaubar erscheint und die rechnerische Richtigkeit eines Zusammenschlusses für den Steuerpflichtigen bzw dessen Berater durch eine mathematisch relativ einfache Vorher-Nachher-Betrachtung überprüfbar ist. Der Grund für diese Unsicherheit besteht mE darin, dass die in den Erläuternden Bemerkungen2 zum Umgründungssteuergesetz BGBl 1991/699, in der Literatur und in den UmgrStR verwendeten Begriffe teilweise irreführend sind und insb die Bereiche vermögensrechtliche Äquivalenz und Steuerlastverschiebung dabei nicht exakt getrennt werden. Dieser Beitrag hinterfragt daher die üblichen in der Literatur und Judikatur verwendeten Begriffe und Methoden und versucht zu zeigen, dass man den Zusammenschluss uU auch anders begreifen und erläutern könnte.