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Der "Zwölfstundentag" und andere geplante Änderungen bei Arbeitszeit und Arbeitsruhe

ArbeitsrechtRA Dr. Matthias UnterriederRdW 2018/339RdW 2018, 436 Heft 7 v. 25.7.2018

Das Regierungsprogramm enthalte "ein Bekenntnis zu einer flexiblen Arbeitsgestaltung, die es ermöglichen soll, das Arbeitszeitvolumen besser an die Auftragslage anpassen zu können und eine bessere Vereinbarung von Beruf, Familie und Freizeit zu gewährleisten". So lautet die Begründung zum Initiativantrag vom 14. 6. 2018 ("IA"), mit dem voraussichtlich die praktisch wichtigsten Änderungen des Arbeitszeitgesetzes (AZG) und des Arbeitsruhegesetzes (ARG) der letzten Jahrzehnte eingeleitet werden sollen.11Begründung zum Initiativantrag betreffend Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden, 303/A 26. GP 4. Wie wird dieses Bekenntnis umgesetzt und welche Auswirkungen hätten die Änderungen? Mit Stand Ende Juni 2018 ist es sehr wahrscheinlich, dass die Änderungen weitgehend dem Antrag entsprechend im Juli 2018 Gesetz werden und mit 1. 1. 2019 in Kraft treten. Zeit für eine erste Zusammenfassung und Bewertung der juristischen Auswirkungen, ohne dabei alle Fragen lösen zu können.

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