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Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter - Haftung

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2018/338RdW 2018, 434 Heft 7 v. 25.7.2018

ABGB: §§ 1298, 1299

IO § 81

Ein Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter ist gem § 81 Abs 3 IO allen Beteiligten für Vermögensnachteile verantwortlich, die er ihnen durch pflichtwidrige Ausführung seines Amtes verursacht. Diese Haftung des Insolvenzverwalters ist nicht bloß subsidiär, sodass sie nur mangels Befriedigung aus der Masse in Anspruch genommen werden könnte, sondern begründet einen selbstständigen Rechtsschutzanspruch und eine verschuldensabhängige Ersatzpflicht nach den Regeln des ABGB.

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