vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH zu Kartellbußen und Verteidigungskosten

SteuerrechtBearbeiter: Nikolaus ZornRdW 2018/247RdW 2018, 328 Heft 5 v. 21.5.2018

EU-Kartellbußen sind (auch nach der Rechtslage vor dem AbgÄG 2011) nicht absetzbar. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Verteidigungskosten stellen hingegen Betriebsausgaben dar, weil das mit der Geldbuße sanktionierte Verhalten betrieblich veranlasst ist. - VwGH 28. 2. 2018, Ro 2016/15/0043, und 22. 3. 2018, Ro 2017/15/0001, 0002.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte