Auch die Beteiligung am Gruppenmitglied steht im Zusammenhang mit nach § 10 KStG steuerfreien Dividenden. Erhält die Gruppenträgerin Gewinnausschüttungen von einem Gruppenmitglied, an dem sie unmittelbar beteiligt ist, greift für diese Dividendeneinnahmen die Steuerfreistellung nach § 10 KStG. - VwGH 28. 2. 2018, Ro 2016/15/0009.