Das derzeit als Begutachtungsentwurf vorliegende Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018)1 sieht ua die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken (Anti-BEPS-RL) vor.2 Neben kleineren Änderungen bei der Wegzugsbesteuerung3 und einer sprachlichen Ausformulierung des Missbrauchstatbestandes nach § 22 BAO 4 bringt vor allem die Verankerung der Hinzurechnungsbesteuerung erhebliche systematische Änderungen im Konzernsteuerrecht mit sich. Der Beitrag gibt einen ersten Überblick zur Hinzurechnungsbesteuerung und stößt dabei auf einige Fragestellungen, die auch noch bei Erstellung der Regierungsvorlage zu behandeln sind.