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EuGH: Big Ben’s Glockenschlag oder die designrechtlichen Grenzen für Nintendos Wii®

WirtschaftsrechtHon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU)RdW 2018/172RdW 2018, 214 Heft 4 v. 24.4.2018

Ein japanischer Weltkonzern verklagt vor deutschen Zivilgerichten ein französisches Unternehmen namens BigBen Interactive, das selbst in Frankreich und den Beneluxstaaten sowie über sein gleichnamiges deutsches Tochterunternehmen in Deutschland und Österreich kompatibles Zubehör zu Nintendo® Spielekonsolen vertreibt und dafür ua mit Abbildungen der sog Wii-Fernbedienung und dem Wii-Balance Board wirbt. "Willkommen im freien Markt", dachten sich wohl auch die Düsseldorfer Richter und legten ihre Fälle dem EuGH zur Vorabentscheidung vor. Der folgende Beitrag versucht eine Analyse des prozessual und materiell bedeutsamen Urteils,11EuGH 27. 9. 2017, C-24/16 , C-25/16 , Nintendo/BigBen Interactive, ECLI:EU:C:2017:724 = GRUR 2017, 1120 (Kur) = WRP 2017, 1457. lotet mögliche Auswirkungen auf die österreichische Designpraxis aus und wagt einen Ausblick auf weitere Entwicklungen.

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