vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Grenzüberschreitende "Export"-Sitzverlegung durch Satzungsänderung

WirtschaftsrechtMMag. Philip Hoflehner/Mag. Allan HahnRdW 2018/171RdW 2018, 207 Heft 4 v. 24.4.2018

In der Polbud-Entscheidung wurde vom EuGH ausdrücklich klargestellt, dass die "Export"-Sitzverlegung auch zulässig ist, ohne dass eine wirtschaftliche Tätigkeit im Zuzugsstaat ausgeübt wird, und dass diese im Verhältnis zu den für innerstaatliche Umwandlungen geltenden Voraussetzungen nicht erschwert oder verhindert werden darf (dh durch die zwingende Auflösung und Liquidation der Gesellschaft).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte