Wenige Tage vor der Nationalratswahl im Oktober 2017 hat der Gesetzgeber im "freien Spiel der Kräfte" ein Angleichungspaket geschnürt, das die letzten Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten aufheben soll. Im Kündigungsrecht werden folglich ab 2021 längere Kündigungszeiten für Arbeiter gelten, wobei eine unklare Branchenausnahme kollektivvertragliche Abweichungen vorsehen kann. Dabei ergeben sich praxisrelevante Abgrenzungsfragen, die einer näheren Erläuterung bedürfen.