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Schlichtungsanreiz durch das neue Arbeitsgerichtsgesetz der Türkei?

ArbeitsrechtUniv.- Prof. Dr. Alpay HekimlerRdW 2018/142RdW 2018, 175 Heft 3 v. 19.3.2018

Das neue Arbeitsgerichtsgesetz der Türkei ist am 1. 1.2018 in Kraft getreten. Die Eigenschaft des neuen Gesetzes besteht darin, dass der Gesetzgeber für bestimmte Fälle eine neue Form der Konflikt-lösung in Gestalt einer Zwangsschlichtung geschaffen hat. Ob jedoch das erklärte Ziel, die Gerichte zu entlasten sowie die Streitigkeiten schneller und kostengünstiger beizulegen, erreicht werden kann, bleibt offen.

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