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Rechtsschutzversicherung - Risikoausschluss

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2018/139RdW 2018, 169 Heft 3 v. 19.3.2018

ABGB: §§ 914 f

ARB: Art 7, Art 23

Nach Art 7.4.4. ARB besteht - soweit nichts anderes vereinbart ist - kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen mit dem eigenen Rechtsschutz-Versicherer.

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