ABGB: §§ 914 f
ARB: Art 7, Art 23
Nach Art 7.4.4. ARB besteht - soweit nichts anderes vereinbart ist - kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen mit dem eigenen Rechtsschutz-Versicherer.
ABGB: §§ 914 f
ARB: Art 7, Art 23
Nach Art 7.4.4. ARB besteht - soweit nichts anderes vereinbart ist - kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen mit dem eigenen Rechtsschutz-Versicherer.