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Überstundenpauschale: Entlohnung weiterer Überstunden - Verfall

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred Lindmayr/Barbara TumaRdW 2018/37RdW 2018, 45 Heft 1 v. 25.1.2018

IT-KV: § 5

Ist in einem KollV (hier: IT-KV) vorgesehen, dass die Entlohnung von Überstunden bei sonstigem Verfall "binnen 4 Monaten nach dem Tag der Überstundenleistung" geltend gemacht werden muss, kann dies nur auf die Geltendmachung von Entgelt für geleistete Überstunden bezogen werden, für die keine Pauschale vereinbart wurde.

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