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Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG: Heubeck-Richttafeln 2018 G

SteuerrechtBlick nach DeutschlandUdo EverslohRdW 2018/562RdW 2018, 755 Heft 11 v. 19.11.2018

Bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen sind ua die anerkannten Regeln der Versicherungswirtschaft anzuwenden (§ 6a Abs 3 Satz 3 EStG). Die Praxis stützt sich dabei auf die sogenannten Heubeck-Richttafeln (RT), aufgrund derer die biometrischen Rechengrundlagen für die versicherungsmathematische Bewertung von Rückstellungen an die aktuellen Tendenzen bei Sterblichkeits-, Invalidisierungs- und Verheiratungswahrscheinlichkeiten angepasst werden. Am 20. 7. 2018 hat die Heubeck AG die RT 2018 G publiziert, welche die zuvor geltenden RT 2005 G ablösen. Das BMF hat diese RT durch Schreiben vom 19. 10. 201811BMF 18. 10. 2018, IV C 6 - S 2176/07/10004:001. für die Bewertung von Pensionsrückstellungen gem § 6a EStG übernommen. Im Folgenden werden die wesentlichen Kriterien der neuen RT vorgestellt und gewürdigt.

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