Mit Erkenntnis Ro 2017/15/0021 vom 29. 5. 2018 hat der VwGH betreffend § 90 BAO zu Recht erkannt, dass hinsichtlich der Beratungsprotokolle, Amtsvorträge und Erledigungsentwürfe ein absoluter Ausschluss von der Akteneinsicht vorliegt und dass dieser insb auch nicht mit dem Ergehen der Entscheidung wegfällt. Der folgende Artikel liefert eine aktuelle Übersicht über wesentliche Fragen zur Akteneinsicht.