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VwGH: Vergebliche Umschulungskosten als Werbungskosten

SteuerrechtBearbeiter: Stefan SchusterRdW 2017/472RdW 2017, 642 Heft 9 v. 27.9.2017

Umschulungskosten (hier Pilotenausbildung) können auch dann Werbungskosten sein, wenn sie zu keiner neuen Einkunftsquelle führen.

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