Der VfGH hat neuerlich die Behandlung einer Beschwerde abgelehnt, in der für nichtselbstständige Einkünfte ein Verlustabzug geltend gemacht worden ist. Es wäre allerdings voreilig, daraus den Schluss zu ziehen, der VfGH würde generell den Ausschluss des Verlustabzuges bei nichtselbstständigen Einkünften für verfassungskonform halten.