Für die einkommensteuerliche Behandlung der Übertragung eines Fruchtgenussrechts unterscheidet der VwGH - der zivilrechtlichen Rsp folgend - zwischen Übertragung der Ausübung nach (= Vermietung) und Übertragung der Substanz nach (= Veräußerung). - VwGH 31. 3. 2017, Ra 2016/13/0029 .
Der VwGH hat sich im Erkenntnis vom 31. 3. 2017, Ra 2016/13/0029, mit einigen Fragen des Fruchtgenussrechts befasst.