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VwGH: Schlüsselkarten als Umlaufvermögen der Skiliftgesellschaft

SteuerrechtBearbeiter: Nikolaus ZornRdW 2017/260RdW 2017, 330 Heft 5a v. 26.5.2017

Seilbahntickets in Form von Chipkarten gehören nicht zum Anlagevermögen der Skiliftgesellschaft. Sie darf für die (dem quantitativen Ausmaß nach ungewisse) Verpflichtung, die Chipkarte gegen Rückzahlung des "Einsatzes" zurückzunehmen, keine Verbindlichkeit bilden, sondern bloß eine Rückstellung. - VwGH 29. 3. 2017, Ra 2016/15/0007.

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