Ergibt es sich, dass der (gesamte) Betrieb eines Gruppenmitglieds als Liebhabereibetrieb zu qualifizieren ist, scheidet diese Gesellschaft damit aus der Gruppe aus. - VwGH 20. 12. 2016, Ro 2014/15/0045, Ra 2014/15/0057.
Das Finanzamt hatte antragsgemäß den Bescheid auf Feststellung einer Gruppe gem § 9 Abs 8 KStG zwischen der A GmbH als Gruppenträger und der B GmbH als einzigem Gruppenmitglied erlassen.