Auch bei der verschmelzenden Umwandlung auf die zwischengeschaltete Personengesellschaft kann der Verlustvortrag der Mutter-Kapitalgesellschaft nach § 10 Z 2 UmgrStG untergehen. - VwGH 20. 12. 2016, Ro 2015/15/0020.
Auch bei der verschmelzenden Umwandlung auf die zwischengeschaltete Personengesellschaft kann der Verlustvortrag der Mutter-Kapitalgesellschaft nach § 10 Z 2 UmgrStG untergehen. - VwGH 20. 12. 2016, Ro 2015/15/0020.