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BMJ: Handbuch zur Kronzeugenregelung

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2017/65RdW 2017, 69 Heft 2 v. 20.2.2017

Mit dem Strafprozessrechtsänderungsgesetz II 2016, BGBl I 2016/121, wurde die Kronzeugenregelung mit Wirkung vom 1. 1. 2017 grundlegend überarbeitet und um weitere 5 Jahre verlängert (bis 31. 12. 2021).

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