Zur Beurteilung der internationalen Zuständigkeit der österreichischen Gerichte richtet der OGH ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Klarstellung der Abgrenzung des Anwendungsbereichs der EuGVVO 2012 zur EuInsVO iZm der vorliegenden Haftungsklage gegen Mitglieder eines Gläubigerausschusses wegen rechtswidrigen Abstimmungsverhaltens in einem Insolvenzverfahren an. OGH 30. 11. 2016, 7 Ob 148/16i. (Beim EuGH offensichtlich anhängig zu C-649/16 , Valach ua.)