Als Reaktion auf das Erkenntnis VfGH 25. 9. 2015, V 41/2015, RdW 2015/640, entfällt in Art 19 Abs 1 des DBA-Liechtenstein die Wortfolge "in Ausübung öffentlicher Funktionen" und die Überschrift lautet nunmehr "Öffentlicher Dienst". Diese Änderung findet bereits auf Steuerjahre Anwendung, die am oder nach dem 1. 1. 2015 beginnen. Da das Abkommen darüber hinaus auch nicht dem OECD-Standard betreffend Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-Standard) entspricht, wird die Revision gleich zum Anlass genommen, auch einige Anpassungen entsprechend den Vorgaben der OECD vorzunehmen (anzuwenden ab 1. 1. 2017). BGBl III 2017/8.