Die strukturellen Tatbestandsmerkmale einer Diskriminierung sind teilweise überaus komplex konzipiert und sind va im Zusammenspiel mit dem Bestehen eines Rechtfertigungsgrundes häufig schwer zu fassen. Der folgende Beitrag versucht eine systematische Betrachtungsweise unter Einbeziehung va aktueller Judikatur und Diskussionspunkte.