RL 93/13/EWG : Art 3, 4
Von der Inhaltskontrolle missbräuchlicher Klauseln im System des Verbraucherschutzes sind gem Art 4 Abs 2 RL 93/13/EWG Klauseln ausgenommen, die den Hauptgegenstand des Vertrags sowie die Angemessenheit zwischen Preis bzw Entgelt und den Dienstleistungen bzw Gütern betreffen, sofern diese Klauseln klar und verständlich abgefasst sind.