Nur wenn der strafrechtliche Vorwurf ausschließlich und unmittelbar aus der betrieblichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen erklärbar ist, können Strafverteidigungskosten Betriebsausgaben sein. - VwGH 21. 4. 2016, 2013/15/0182.
Nur wenn der strafrechtliche Vorwurf ausschließlich und unmittelbar aus der betrieblichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen erklärbar ist, können Strafverteidigungskosten Betriebsausgaben sein. - VwGH 21. 4. 2016, 2013/15/0182.