In einem aktuellen Fall hatte der VwGH die Ausübung einer (vor dem 1. 4. 2009 eingeräumten) nicht übertragbaren Option auf den verbilligten Erwerb von Kapitalanteilen am Unternehmen des AG (Stock Options) zu prüfen. Nach Ansicht des VwGH kann die Steuerfreiheit des Vorteils aus der Optionsausübung (§ 3 Abs 1 Z 15 lit c EStG) nicht mit der Begründung versagt werden, dass die Teilnahmemöglichkeit am Optionsprogramm auf Angehörige des Managements (nach dem Stellenbewertungssystem der "Hay Group") eingeschränkt sei und dies keine betriebsbezogene Differenzierung innerhalb der Großgruppe der Angestellten darstelle. Die Prüfung der sachlichen Begründetheit der Gruppenbildung ist vielmehr nach dem Zweck der Steuerbefreiung (erhöhte Motivation der Mitarbeiter und Sicherung hochqualifizierter Arbeitskräfte in Österreich) vorzunehmen. VwGH 27. 7. 2016, 2013/13/0069.