Vermietet der Gesellschafter seiner Mitunternehmerschaft ein rein betrieblich genutztes Hotelgebäude ohne private Mitveranlassung gegen nachhaltige Mietzahlung für betriebliche Zwecke der Mitunternehmerschaft, stellt diese Vermietung eine unternehmerische Tätigkeit iSd UStG des Gesellschafters (mit dem Recht auf Vorsteuerabzug) dar, ohne dass auf eine konkrete Angemessenheit des Mietentgelts abzustellen ist. - VwGH 29. 6. 2016, 2013/15/0308.