Holt beim Reihengeschäft über eine EU-Grenze der letzte Käufer die Ware beim ersten Verkäufer im anderen Mitgliedstaat, so wird idR die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung dem letzten Verkäufer gegenüber getätigt. Der VwGH teilt nicht die der UFS-Entscheidung zugrunde liegende Ansicht, diesem letzten Käufer stehe der Vorsteuerabzug aus der (zu Unrecht USt ausweisenden) Rechnung über die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung deshalb zu, weil die Möglichkeit besteht, dass der erste Verkäufer in der Reihe allenfalls gutgläubig angenommen hat, seine Lieferung an den ersten Käufer wäre die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung. - VwGH 29. 6. 2016, 2013/15/0114, 2013/15/0143.