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Richtlinienkonforme Interpretation im Lichte der jüngsten EuGH-Rechtsprechung zur umsatzsteuerlichen Organschaft

SteuerrechtAss.-Prof. MMag. Dr. Verena Hörtnagl-Seidner, Institut für Unternehmens- und SteuerrechtRdW 2016/435RdW 2016, 575 Heft 8 v. 18.8.2016

Der EuGH versagt in seiner Entscheidung zu den Rs Larentia + Minerva, Marenave die unmittelbare Wirkung der MWSt-RL. Die Steuerpflichtigen haben daher keine Möglichkeit, sich unmittelbar auf die Richtlinie zu berufen. Es kommt zu keiner Verdrängung der nationalen Bestimmung. Das bedeutet jedoch nicht, dass die bisherige Regelung zur umsatzsteuerlichen Organschaft unverändert beibehalten werden kann. Vielmehr ist im Wege einer richtlinienkonformen Rechtsfortbildung ein der Richtlinie entsprechender Zustand zu schaffen.

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