Krebs ist eine existenzielle, potenziell lebensbedrohliche Ausnahmesituation. Auch lediglich begleitend zu den eigentlichen Behandlungen hinzutretende Therapien sind somit unzweifelhaft medizinisch indiziert. Dies trifft grundsätzlich auch bei alternativen Methoden eines in Österreich nicht zur Heilbehandlung befugten Heilpraktikers zu.1