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Alternative Krebstherapie als außergewöhnliche Belastung

SteuerrechtMag. Bernhard Renner, Richter am Bundesfinanzgericht**Der herzliche Dank des Autors gilt Frau Mag. Melanie Kittl, Mitarbeiterin des Finanzamts Linz und Verfasserin eines umfangreichen, einschlägigen Beitrags zu diesem Thema, der in Heft 12 des BFGjournals 2015, 466 ff, erschienen ist (siehe FN 9), für die fachliche Diskussion und das gewissenhafte Gegenlesen dieses Artikels.RdW 2016/434RdW 2016, 573 Heft 8 v. 18.8.2016

Krebs ist eine existenzielle, potenziell lebensbedrohliche Ausnahmesituation. Auch lediglich begleitend zu den eigentlichen Behandlungen hinzutretende Therapien sind somit unzweifelhaft medizinisch indiziert. Dies trifft grundsätzlich auch bei alternativen Methoden eines in Österreich nicht zur Heilbehandlung befugten Heilpraktikers zu.11BFG 6. 5. 2016, RV/1100626/2014.

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