Werden nahe Angehörige am eigenen Pflegeplatz betreut, können Einkünfte daraus zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen, die entsprechend zu versteuern sind.
Sachverhalt
Die Steuerpflichtige betreibt einen Pflegeplatz1 und ist für fünf Klienten kommissioniert. Sie betreut dort vier fremde Klienten und einen Elternteil.