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Betreuung eines Elternteils am eigenen Pflegeplatz

SteuerrechtMag. Elisabeth Weigand Bundesministerium für FinanzenRdW 2016/432RdW 2016, 569 Heft 8 v. 18.8.2016

Werden nahe Angehörige am eigenen Pflegeplatz betreut, können Einkünfte daraus zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen, die entsprechend zu versteuern sind.

Sachverhalt

Die Steuerpflichtige betreibt einen Pflegeplatz11Pflegeplätze nach dem Steiermärkischen Pflegeheimgesetz sind aus der Nachbarschaftshilfe entstandene Pflegeeinrichtungen für bis zu sechs Personen, die auch eine Bewilligung durch die Bezirksverwaltungsbehörde haben müssen und auch deren Aufsicht unterliegen. und ist für fünf Klienten kommissioniert. Sie betreut dort vier fremde Klienten und einen Elternteil.

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