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VwGH zur Teilwertabschreibung von Liegenschaften

SteuerrechtBearbeiter: Nikolaus ZornRdW 2016/380RdW 2016, 498 Heft 7 v. 21.7.2016

Den Nachweis für eine Teilwertminderung hat der Steuerpflichtige zu erbringen; er darf sich dabei aber auch auf Umstände stützen, die das Finanzamt erhoben hat. Für die Bewertung gilt nach der ständigen Rsp des VwGH der Grundsatz der subjektiven Richtigkeit der Bilanz. - VwGH 21. 4. 2016, 2013/15/0100.

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