Das Steuerreformgesetz 2015/20161 hat etliche einschneidende Änderungen bei der ertragsteuerlichen Behandlung von Grundstücken herbeigeführt.2 Wie bei jeder neuen Rechtslage stellen sich auch bei diesen Änderungen zahlreiche Zweifelsfragen, deren Beantwortung aus einem zeitlichen Aspekt heraus primär im Interesse der Beratungspraxis liegt. Um diesem gerechtfertigten Bedürfnis nach Rechtssicherheit durch den einheitlichen Vollzug der Finanzbehörden zu entsprechen, wurde kürzlich eine Information veröffentlicht, in der die Rechtsansicht des BMF zu verschiedenen Fragestellungen dargelegt wird.3 Der Beitrag stellt die wichtigsten in dieser BMF-Info (BMF-Info StRefG 2015/16) getroffenen Aussagen zur Anpassung der betrieblichen AfA vor.4