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BMF-Info zur ertragsteuerlichen Behandlung von Grundstücken - betriebliche AfA

SteuerrechtDr. Andrei BodisRdW 2016/381RdW 2016, 500 Heft 7 v. 21.7.2016

Das Steuerreformgesetz 2015/201611BGBl I 2015/118. hat etliche einschneidende Änderungen bei der ertragsteuerlichen Behandlung von Grundstücken herbeigeführt.22Siehe dazu etwa Bodis/Wild, Änderungen der Kapitalvermögens- und Immobilienbesteuerung, in Mayr/Lattner/Schlager, SWK-Spezial: Steuerreform 2015/16, 79 ff. Wie bei jeder neuen Rechtslage stellen sich auch bei diesen Änderungen zahlreiche Zweifelsfragen, deren Beantwortung aus einem zeitlichen Aspekt heraus primär im Interesse der Beratungspraxis liegt. Um diesem gerechtfertigten Bedürfnis nach Rechtssicherheit durch den einheitlichen Vollzug der Finanzbehörden zu entsprechen, wurde kürzlich eine Information veröffentlicht, in der die Rechtsansicht des BMF zu verschiedenen Fragestellungen dargelegt wird.33BMF-Info zu den ertragsteuerlichen Änderungen im Zusammenhang mit der Besteuerung von Grundstücken und Kapitalvermögen durch das Steuerreformgesetz 2015/2016, BGBl I 2015/118 (BMF-Info StRefG 2015/16) vom 12. 5. 2016, BMF-010203/0142-VI/6/2016. Der Beitrag stellt die wichtigsten in dieser BMF-Info (BMF-Info StRefG 2015/16) getroffenen Aussagen zur Anpassung der betrieblichen AfA vor.44Die Thematik der Aufteilung der Anschaffungskosten bebauter Grundstücke im außerbetrieblichen Bereich wurde schon umfassend aufgearbeitet; siehe Mayr, Grund- und Boden-Anteil bei vermieteten Gebäuden, RdW 2016, 419.

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