Aus der Sicht eines Beschwerdefalles, in dem die Parteien nur die Bildung und Auflösung einer Rückstellung (betreffend die allenfalls drohende Rückzahlung der bereits vereinnahmten Maklerprovision) als strittig erachteten, stellt sich das Problem des Zeitpunktes der Gewinnrealisierung für die Maklerprovision, wenn das vermittelte Kaufgeschäft von Bedingungen abhängt. - VwGH 25. 5. 2016, 2013/15/0257.